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Ratenkredit oder Dispositionskredit die Vorteile und Nachteile

Ein Kredit ist für die meisten Deutschen mittlerweile ein fester Bestandteil des Alltags. Knapp 40% der Deutschen finanzieren Ihr Leben zumindest zeitweise auf Kredit. Immobilienkredite sind bei dieser Statistik ausgenommen, da diese langfristig sind. Würde man diese dazu nehmen würde weit mehr als jeder zweite Deutsche einen Kredit nutzen. Für den Verbraucher bedeutet es Flexibilität und die Möglichkeit noch vor Eingang von Lohn oder Gehalt über mehr Geld zu verfügen, als eigentlich vorhanden ist.

Die verbreiteteste Kreditmöglichkeit ist der Dispositionskredit. Der Name ist möglicherweise nicht so geläufig, aber fast jeder hat diesen Kredit bereits genutzt. Sobald das Guthaben auf dem Girokonto verbraucht ist und der Kontostand ins Minus rutscht, gewährt die Bank einen Kredit. Dieser Despositionskredit oder umgangssprachlich auch Überziehungskredit ist im Vergleich allerdings sehr teuer. Die Bank verdient sehr gut daran, wenn Konten überzogen werden. Teilweise mehr als 10% Kreditzinsen fallen so für ein Girokonto an, das einen negativen Saldo aufweist. Der Vorteil beim Dispositionskredit ist allerdings die schnelle und unkomplizierte Nutzung. Es ist nicht erforderlich zu begründen wofür und wie lange das Girokonto mit einem Kredit belastet wird.

Die Alternative zum Dispositionskredit ist der Ratenkredit. Der Unterschied zum Überziehen des Girokontos liegt allerdings in bestimmten Voraussetzungen, insbesondere monatliche Geldeingänge als Sicherheit werden von der Bank verlangt. Dies sollte allerdings kein Problem darstellen und ist meist nur eine Formalität. Wenn für mehrere Wochen oder Monat ein Kredit benötigt wird, ist ein Ratenkredit die erste Wahl. Die Kreditzinsen sind deutlich günstiger, als bei einem Dispositionskredit. Aus diesem Grund gibt es auch deutliche Zuwächse bei den Ratenkrediten, denn immer mehr Verbraucher benötigen für mehrere Monate oder auch Jahre einen möglichst günstigen Kredit. Dennoch gehen auch beim Ratenkredit die Konditionen weit auseinander, weshalb Verbraucher unbedingt vergleichen sollten.

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Was Sie beim P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto beachten müssen

Verbraucher bekommen mit dem neuen P-Konto seit dem 01.07.2010 die Möglichkeit sich vor Pfändungen durch Gläubiger schützen. Ein P-Konto ist ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, das eine Sonderform des Girokontos ist. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass pro Person 985,15 Euro im Monat verbleiben dürfen. Dieser sogenannte Pfändungsschutz kann von Gläubigern bei einem P-Konto nicht mehr gepfändet werden.

Dadurch ist gewährleistet, dass auch in überschuldeten Haushalten bzw. Familien die monatliche Grundsicherung zum Leben bleibt. Bei Familien mit Kindern, die Kindergeld beziehen erhöht sich die monatliche Mindestgrenze von 985,15 Euro entsprechend weiter nach oben um den Kindergeldbetrag. Auch eine monatliche Unterhaltspflicht erhöht den monatlichen Pfändungsschutz

Ein P-Konto kann auf Antrag bei der Bank eingerichtet werden. Der übliche Weg dabei ist, dass zunächst ein gewöhnliches Girokonto eröffnet wird, das dann zum P-Konto gewandelt wird. Auch bestehende Girokonten können seit dem 01.07. zu einem P-Konto geändert werden. Allerdings ist pro Bürger nur ein P-Konto erlaubt. Es sollte deshalb das Girokonto gewählt werden, auf dem die meisten Eingänge vorhanden sind, sofern mehrere Girokonten vorhanden sind.

Insbesondere Selbstständige profitieren von einem P-Konto, da erstmals auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit geschützt sind. Entscheidend ist nur, dass diese unter der Grenze von 985,15 Euro liegen, sofern keine weiteren Erhöhungen durch Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Werden in einem Monat weniger als 985,15 Euro bei einem P-Konto verbraucht, lassen sich nicht verbrauchte Überschüsse auf den Folgemonat übertragen. Die Grundsicherung bleibt also in jedem Fall gewährleistet.

Verschuldete Verbraucher profitieren durch die neuen Regelungen, da deren Rechte gestärkt werden. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, ohne zwingenden Grund ein P-Konto einzurichten. Neben zusätzlichen Kosten ist vor allem der damit verbundene Schufaeintrag problematisch. Die Bank muss an die Schufa melden, wenn ein P-Konto eingerichtet wurde, damit sicher gestellt ist, dass bei anderen Banken kein zweites P-Konto eröffnet werden kann. Ein solcher Schufaeintrag gefährdet allerdings die Kreditwürdigkeit. Deshalb sollte ein P-Konto nur bei ohnehin überschuldeten Personen eingerichtet werden.


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