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Grundsatzurteil: Anlageberater müssen individuelle Anlagesituation berücksichtigen

Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Anleger und nimmt Anlageberater bzw. Vermögensberater deutlich mehr in die Pflicht. So ist ein Kölner Anlageberater zu einer Schadensersatzleistung von über 100.000 Euro verurteilt worden, nachdem er entgegen der Absprachen mit dem Kunden in einen unsicheren Immobilienfonds investiert hatte, der kurze Zeit später insolvent ging. Der Anlageberater musste nicht nur die Anlagesumme von 75.000 Euro ersetzen, sondern auch die kompletten Zinsen. Nach Ansicht der Richter hatte er sich den Weisungen des Kunden widersetzt und sich somit persönlich haftbar gemacht.

Der Kunde hatte explizit nach einer Anlagemöglichkeit mit geringem Risiko gefragt und wollte die Erträge zur Altersvorsorge verwenden. Dies war nach Ansicht der Richter entscheidend dafür, dass der Anlageberater für den Schaden aufkommen muss. Der von ihm gewählte geschlossene Immobilienfonds entspricht nicht einer sicheren Anlage. Ein geschlossener Immobilienfonds bietet etwas bessere Renditechancen, aber auch ein deutlich größeres Risiko vor Verlust, wie in diesem Fall auch eingetroffen. Der Anlageberater hatte entgegen der Absprachen ein enormes Sicherheitsrisiko in Kauf genommen, was nicht mit dem Wunsch des Kunden vereinbar war.

Das Grundsatzurteil könnte nun für hundertausende Anleger interessant werden, die ähnliche Situationen erlebt haben. Wer sich bei neu abgeschlossenen Kapitalanlagen schützen möchte, sollte unbedingt schriftlich festhalten, was beim Beratungsgespräch vereinbart wurde. Nur wenn dieses vom Kunden und dem Anlageberater unterschrieben wird, kann man später rechtlich einwandfrei nachweisen, falls etwas entgegen der Absprachen abgelaufen ist. Auch die gewünschte Anlagestrategie muss unbedingt verbindlich festgehalten werden. Bei Banken ist ein sogenanntes Beratungsprotokoll seit diesem Jahr ohnehin Pflicht. Dennoch gibt es selbst unter Bankern häufig noch Versuche das Beratungsprotokoll wegzulassen. In der Regel wird es erst auf eindeutige Nachfrage angeboten.


Mangelhafte Bankberatung bringt Nachteile für Kunden

Die Bankberatung ist oft mangelhaft und teilweise noch nicht einmal gesetzeskonform. Das ergab eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. So seien die Beratungen bei Banken und Sparkassen im Vergleich zu früheren Tests noch schlechter geworden. Gerade wenn es um eine seriöse Anlageberatung geht, bedeutet eine schlechte Beratung für den Kunden erhebliche Nachteile. Meist wurde gar keine richtige Beratung durchgeführt sondern eher ein gezieltes Verkaufsgespräch über die eigenen Produkte der jeweiligen Bank.

Im Test gab es bei keiner einzigen Beratung die Note gut oder sehr gut. Stattdessen gleich sechsmal die Note Mangelhaft und zwölfmal ausreichend. Lediglich drei Sparkasse konnten mit einem befriedigend ein annehmbares Ergebnis erzielen. Für die deutschen Banken wirft dies kein gutes Bild ab. Hat man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt? Während der Finanzkrise sind zehntausende Anleger aufgrund falscher Beratungen um die Ersparnisse geprellt worden, weil man damals hochspekulative Finanzgeschäfte den ahnungslosen Kunden als sichere Geldanlage verkauft hatte.

Um Bankkunden zu schützen ist seit Anfang diesen Jahres ein Beratungsprotokoll vom Gesetzgeber aus Pflicht. Der Bankmitarbeiter muss nach dem Beratungsgespräch dem Kunden ein Protokoll aushändigen, auf dem die Beratung in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten wurde. Dieses Protokoll wurde in den 146 Beratungsgesprächen im Test trotz ausdrücklicher Nachfrage bei mehr als der Hälfte der Bankberater verweigert. Das ist ein klarer Bruch der aktuellen Gesetzeslage und unterstreicht einmal mehr, dass der Kunde bei einigen Banken offensichtlich nicht ernst genommen wird.

yamiza rät Verbrauchern keine Konten bzw. Produkte abzuschließen, bei denen nicht zuvor eine umfassende Beratung stattgefunden hat. Die Beratung muss zwingend schriftlich festgehalten werden und vom Bankberater unterschrieben sein. Kunden sollten auf eine Unterschrift verzichten, da man sonst der Beratung vorbehaltlos zustimmt, selbst wenn diese mangelhaft war. Im Zweifel besser nochmals bei einer anderen Bank nachfragen und die dortigen Angebote vergleichen. Noch bequemer haben Sie es beim einem Online Vergleichsportal bei dem Sie sich zum Thema Geldanlagen ebenfalls umfassend informieren können.


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