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Hypo Real Estate: Bundesregierung begrenzt absurde Boni

Die Hypo Real Estate wird wohl als der ewige Pleitegeier unter den Kreditinstituten in die Geschichte eingehen. Der Immobilienfinanzierer musste bereits im Jahr 2008 während der Finanzkrise mit Milliardenspritzen von der Bundesregierung unterstützt werden. Seitdem reißen die Negativschlagzeilen nicht ab und immer wieder muss weiteres frisches Geld in das marode Kreditinstitut gepumpt werden. Insgesamt wurden etwa 150 Milliarden Euro als Investition oder Staatsgarantien in die Hypo Real Estate investiert. Trotz der Skandale beanspruchen die Mitarbeiter noch immer Millionengehälter. Unverständlich ist dabei, dass immer noch Boni bezahlt werden, die teils absurde Höhen erreichen.

Die Mitarbeiter wollten in diesem Jahr insgesamt 35 Millionen Euro als Bonuszahlungen neben dem eigentlichen Gehalt haben. Wie nun aus Medienberichten hervorging hat sich die Bundesregierung eingeschaltet. Statt der ursprünglich veranschlagten 35 Millionen Euro an Boni bei der Hypo Real Estate, sollen nun „nur“ 25 Millionen Euro ausbezahlt werden. Dafür habe sich die Bundesregierung zusammen mit dem Bankenrettungsfonds SoFFin eingesetzt. Dieser Teilerfolg ist der Opposition jedoch noch nicht ausreichend. Die SPD möchte nach eigenen Aussagen ein Nachspiel für diese absurden Bonuszahlungen bei einer Pleitebank. Die Kritik macht sich über alle Parteien hinweg bemerkbar. Das Finanzministerium wiegelt unterdessen jedoch ab. Es sei angeblich nötig gewesen diese Einmalzahlungen zu veranlassen, um wichtige Mitarbeiter bei der Hypo Real Estate zu halten.

Der Aufsichtsrat bei der Hypo Real Estate hatte die Zahlungen und Boni in Millionenhöhe gemeinsam beschlossen. Aus Branchenkreisen ist zu vernehmen, dass es unumstritten war, dass die Boni trotz der Milliardenverluste ausbezahlt werden sollten. Es soll bereits im Juni diesen Jahres im Aufsichtsrat beschlossen worden sein, dass bis zu 35 Millionen Euro an die Führungsebene ausbezahlt werden. Als Grund wurde der ansonsten wahrscheinliche Verlust hochrangiger Mitarbeiter besonders im USA-Geschäft genannt. Von außen betrachtet erscheint es jedoch so, dass man bei der Hypo Real Estate die Verhältnismäßigkeit komplett verloren hat.


Bafin greift erstmals bei Aufsichtsräten ein

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hatte der Bundestag die Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz Bafin) noch im Laufe dieses Jahres weiter gestärkt. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ greift die Bafin nun erstmals bei den Aufsichtsräten ein. Es sollen derzeit 10 inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte überprüft bzw. kurz vor der Entlassung stehen. Christoph Crüwell, Referatsleiter Aufsichtsorganisation bei der BaFin sagt gegenüber der FTD: „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren“. Im Klartext bedeutet dies, dass bei verschiedenen Kreditinstituten auf der höchsten Führungsetage mindestens 10 Aufsichtsräte mangelhafte Arbeit leisten und von der Bafin abberufen werden müssen.

Es ist ein äußerst positives Signal, dass die Bundesregierung über die Bafin nun indirekt Druck auf die Banken ausüben kann. Bis zu diesem Jahr gab es überhaupt keine Kontrolle oder Weisungsmöglichkeiten bei den Aufsichtsräten der Banken einzugreifen. Aus diesen Fehlern hat man offensichtlich gelernt, denn bei der Analyse der Finanzkrise wurde deutlich, dass gerade die Aufsichtsräte eine Mitschuld an den Zahlungsausfällen zahlreicher Kreditinstitute hatten. Viel zu oft wurden hoch riskante Risikogeschäfte einfach durch gewunken, ohne auch nur den Hauch gesunden Menschenverstands walten zu lassen. Seit dem Jahr 2009 hat die Bafin nun auch die Aufsicht darüber, wer überhaupt in den Aufsichtsrat einer Bank kommen darf. Die Kompetenz muss anhand von Lebensläufen und Zeugnissen klar nachgewiesen werden und dann von der Bafin abgesegnet sein. Zuvor waren zahlreiche Wirtschaftsvertreter in den Aufsichtsräten, welche keine Praxiserfahrungen im Bankensektor hatten.

Die aktuell 10 betroffenen Aufsichtsräte werden zunächst von der Bafin angehört. In 6 Fällen geht die Bafin von Unzuverlässigkeit aus. Damit ist in der Regel ein Interessenkonflikt gemeint, der dann entsteht, wenn der Aufsichtsrat gleichzeitig Kunde der Bank ist und somit über eigene Kredite entscheiden kann. In 3 Fällen haben die Aufsichtsräte offensichtlich zu viele Kontrollmandate und in einem Fall wirft man seitens der Bafin dem Aufsichtsrat sogar mangelnde Kompetenz vor. Bei der Anhörung wird man vermutlich dazu gelangen, dass die betroffenen Aufsichtsräte freiwillig zurück treten werden. In besonders hartnäckigen oder uneinsichtigen Fällen, kann die Bafin aber auch das Abberufungsverfahren durchziehen und eine Absetzung eines Aufsichtsrats erzwingen.


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