Versicherungen

Garantiezins bei Lebensversicherungen wackelt

Die Lebensversicherung gehört nach wie vor zur wichtigsten und beliebtesten Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Kapitallebensversicherung, bei der sowohl der Todesfall abgesichert wird und gleichzeitig ein Vermögen aufgebaut und angespart wird, gibt es einen sogenannten Garantiezins. In der Fachsprache auch als Höchstrechnungszinssatz bezeichnet, wird dieser Garantiezins spätestens ab 2012 stark ins trudeln geraten. Aktuell gibt es eine Garantie von 2,25% auf das angesparte Kapital einer Lebensversicherung. Nach Einschätzung von Experten, wird dies im schwachen Umfeld kaum länger zu halten sein.

Manfred Poweleit, Chefredakteur des Branchendienstes map-report äußerte sich gegenüber der Frankfurter Rundschau besorgt. Es geht davon aus, dass bereits ab 2011 der Garantiezins auf der aktuellen Höhe eine Herausforderung werde. Spätestens im darauf folgenden Jahr 2012 sehe es mager aus. Poweleit rechnet mit einer deutlichen Zinssenkung. Es sei zu befürchten, dass der Garantiezins nur noch bei 1,75% liegen könnte. Mit dieser Meinung steht Poweleit nicht alleine da. Zahlreiche Versicherer rechnen spätestens ab 2012 mit deutlichem Einschnitt beim Garantiezins bzw. einer Zinssenkung, wenn es um Neuverträge geht.

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) möchte man eine Senkung des Garantiezinses noch nicht aussprechen. Es wird stattdessen eine große Herausforderung genannt, welche jedoch nach Einschätzung von Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung für viele Versicherungen durchaus machbar wäre. Er ist überzeugt, die deutschen Lebensversicherer seien dazu in der Lage auch längere Phasen niedriger Zinsen auszugleichen und aus eigener Kraft abzufedern. Ob es wirklich gelingt, kann heute noch niemand voraus sagen. Wer mit dem Gedanken spielt eine Lebensversicherung bzw. Kapitallebensversicherung abzuschließen, sollte dies spätestens im Jahr 2011 machen, da danach deutlich schlechte Konditionen möglich sind.


Richter stärken Verbraucher bei vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen

Bislang werden Versicherte immer noch deutlich benachteiligt, wenn eine abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt wird. Es fallen hohe Abschläge an, Boni werden gestrichen und oftmals erhalten die Versicherten nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge wieder zurück. In einem aktuellen Urteil des Hamburger Oberlandesgericht (OLG) werden Verbraucher nun erneut gestärkt. Die Richter kamen zu der richtungsweisenden Entscheidung, dass mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen ungültig sind. Entsprechende Klauseln verwenden nahezu alle Versicherungen, weshalb nun zahlreiche Verbraucher auf rückwirkende Erstattungen hoffen können.

Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Anzahl der betroffenen Versicherten, die ihre Verträge vorzeitig gekündigt haben auf 24 Millionen. Betroffen ist dabei der Zeitraum von Herbst 2001 bis Ende 2007. Wer in dieser Zeit eine Lebensversicherung abgeschlossen und vorzeitig gekündigt hat, kann auf eine Rückzahlung hoffen. Zumindest besteht nach dem Urteil des Hamburger OLG der Anspruch, den die Versicherten dann nötigenfalls gegenüber der damaligen Versicherung gelten machen müssen. Das OLG-Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Es unterstreicht jedoch eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom November 2009.

Insbesondere zwei Punkte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wurden von den Richtern kritisiert, da diese die Grundlage der Versicherungsverträge gewesen sind. Ein entscheidender Punkt ist, dass die Versicherten nicht transparent genug über die Höhe des zu erwartenden Rückkaufwerts nach einer Kündigung informiert worden sind. Zudem kamen die Richter zu dem Schluss, dass in der AVB deutlich gemacht werden müssen, der Stornoabzug durch Versicherungen ist nur möglich, „wenn dieser mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wird und der Höhe nach angemessen ist“. Die Entscheidung der Richter ist für Verbraucher und Versicherungsnehmer wegweisend.


Immer mehr Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt

Viele Lebensversicherte halten die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht durch und kündigen die Lebensversicherung vorzeitig. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, wurden im vergangen Jahr Lebensversicherungen im Wert von 13,85 Milliarden Euro gekündigt. Das ist eine Stornoquote von fast 20%. Das bedeutet beinahe jeder Fünfte Lebensversicherte hat noch vor Ablauf die Lebensversicherung gekündigt. Die Gründe sind häufig Überschuldung, Kurzarbeit oder Angst vor Arbeitslosigkeit. Die wirtschaftlich schlechten Zeiten machen sich auch bei den Lebensversicherungen bemerkbar.

Eine vorzeitige Kündigung sollte jedoch gut überlegt werden. Häufig gibt es starke Abschläge von den Versicherungen und es kann nur mit erheblichem Verlust verkauft werden. Wenn eine Lebensversicherung nach wenigen Jahren bereits gekündigt wird, erhalten die Versicherten oftmals sogar deutlich weniger zurück, als über die Jahre eingezahlt wurden. Dies liegt vor allem an den hohen Abschlusskosten zu Vertragsbeginn. Auch die Überschüsse werden bei einer Kündigung in der Regel nicht mit ausbezahlt, weshalb dies für den Versicherten immer ein Verlustgeschäft bedeutet.

Deutlich besser stellen sich Lebensversicherte, wenn man statt der Kündigung einen Verkauf erwägt. Immer noch wissen viele Verbraucher nicht, dass man laufende Lebensversicherungen auf dem Kapitalmarkt veräußern kann. Dabei werden die Konditionen komplett übernommen und vom Käufer weiter geführt. Ein großer Vorteil ist dabei, dass Verkäufer in der Regel den Todesfallschutz weiter behalten. Im Vergleich zu einer vorzeitigen Kündigung, bringt der Verkauf einer Lebensversicherung bis zu 15% mehr Kapital. Das können mehrere tausend Euro Unterschied sein und ein deutliches Plus bedeutet.

Wer eine Lebensversicherung veräußern möchte, sollte sich allerdings genau informieren. Nicht alle Käufer sind seriös und nicht selten wird versucht den Verkäufern monatlichen Raten anzubieten. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) rät von dieser Vorgehensweise ab. Es sei in der Praxis sehr kritisch und es besteht ein großes finanzielles Risiko dabei. Ein Verkauf macht nur dann Sinn, wenn der vereinbarte Kaufpreis für die Lebensversicherung unmittelbar und in seiner Summe bezahlt wird.


Worin unterscheiden sich KFZ Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung?

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn es um die KFZ Versicherung geht. Es gibt zahlreiche Fachbegriffe wie die KFZ Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Doch was macht überhaupt Sinn und welche Versicherung ist Pflicht?

Um in Deutschland ein Auto überhaupt zulassen zu können, verlangt der Gesetzgeber eine nachgewiesene KFZ Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist also immer Pflicht und deckt alle Schäden ab, welche vom Versicherten verursacht worden sind. Wenn Sie also selbst einen Unfall verursachen und Schuld haben, greift die KFZ Haftpflichtversicherung. Darüber sind auch Verletzungen an Personen abgesichert oder Schäden an fremden Sach- oder Vermögenswerten.

Der Unterschied zur Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ist, dass bei diesen auch noch die Schäden am eigenen Auto mitversichert sind. Bei der KFZ Haftpflichtversicherung gibt es keinen Versicherungsschutz für das eigene Auto. Es ist daher kaum ratsam nur eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen, es sei denn der Wert des eigenen Autos ist sehr gering. Bei Fahranfängern, Schülern oder Studenten, die ein sehr altes Auto fahren, ist es allerdings ratsam auf die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zu verzichten. Die Versicherungskosten wären teurer, als der Restwert des Autos.

Wenn das eigene Auto jedoch noch einige tausend Euro Wert ist oder es sich sogar um einen Neuwagen handelt, ist eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung unbedingt ratsam. Versicherungskunden müssen sich hierbei nur entscheiden, ob alle potenziellen Schäden abgedeckt werden sollen oder nur die wichtigsten. Nur die Vollkaskoversicherung deckt nahezu alle erdenklichen Schäden ab, ist jedoch entsprechend teurer.

Abschließen bleibt eine einfache Empfehlung: Neuwagen sollten mit einer KFZ Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Mittlere Gebrauchtwagen mit einer KFZ Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung und bei sehr alten Autos, macht nur noch die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung alleine Sinn.


Die private Krankenversicherung und der Risikozuschlag

Wer sich überlegt zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, sollte über den sogenannten Risikozuschlag Bescheid wissen. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine private Krankenversicherung eine Annahmeprüfung durchführen. Dabei werden vor der Aufnahme des Antragstellers die gesundheitlichen Umstände, d.h. mögliche Vorerkrankungen oder langfristige bzw. chronische Leiden abgefragt. Man spricht deshalb auch von der Gesundheitsprüfung, nach der sich dann entscheidet ob der Antragssteller bei der privaten Krankenversicherung angenommen wird, oder nicht.

Die gute Nachricht für Versicherte: Diese Risikoprüfung ist ausschließlich bei der Antragstellung erlaubt. Wer bereits in einer privaten Krankenversicherung ist, muss diese Gesundheitsprüfung nicht mehr während der laufenden Versicherungszeit mitmachen. Sollten im späteren Verlauf zusätzliche Gesundheitsrisiken hinzukommen, darf die private Krankenversicherung nicht mehr abstrafen oder die Beitragssätze deshalb anheben. Diese Information kann sich unter Umständen für Verbraucher auszahlen, denn nicht selten wird trotzdem versucht höhere Beiträge zu erheben.

Zum Versicherungsbeginn entscheidet allerdings die private Krankenversicherung je nach Vorerkrankungen oder Risikoeinstufung, in welchem Umfang die Leistungen abgedeckt sind. Bei bestimmten Risikogruppen können auch einzelne Leistungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dies erfahren Verbraucher allerdings bereits im Vorfeld und können dann immer noch abwägen, ob das Angebot der privaten Krankenversicherung angenommen wird oder nicht.

Verbraucher sollten sich in jedem Fall darauf einstellen, dass bei einem Antrag auf die private Krankenversicherung eine Selbstauskunft verlangt wird. Dabei werden mögliche Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte abgefragt. Eventuell werden auch schriftlichte Bericht vom Hausarzt angefordert, was allerdings kein Problem darstellen sollte. Sehr weit zurück liegende Gesundheitsprobleme sind allerdings nicht mehr von Bedeutung. Für die private Krankenversicherung ist nur relevant, welche Gesundheitsprobleme und Risiken aktuell noch Bestand haben.

Trotz der Gesundheitsprüfung bleiben die Angebote der privaten Krankenversicherung für viele Selbstständige und Unternehmer äußerst attraktiv. Selbst mit einem eventuellen Risikoaufschlag liegen die monatlichen Kosten teilweise erheblich unter den gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen sind in der Regel ebenfalls zwei Klassen besser und rechtfertigen sogar leicht teurere Tarife. Gut für Verbraucher ist außerdem, dass Risikozuschläge auch wieder wegfallen, sobald der Versicherte beispielsweise nicht mehr raucht oder eine chronische Krankheit überwindet.


Informieren, vergleichen und Geld sparen

Als Verbraucher sollte man die laufenden Kosten stets genau kontrollieren. Viele Ausgaben sind unnötig oder zu teuer und lassen sich durch einen unabhängigen Vergleich drastisch reduzieren. Gerade beim Thema Finanzen und Versicherungen lassen sich durch ein unabhängiges Vergleichsportal teils erhebliche Kosten einsparen. Neben dem Kostenfaktor bringt ein unabhängiger Vergleich auch übersichtlich die besten Konditionen wie Zinsen für das Tagesgeld oder günstige Zinsen für einen Ratenkredit.

Wie bei allen Produkten sollte man sich auch bei der Wahl eines Finanzproduktes genau informieren. Oftmals werden identische Leistungen zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten. Einige Banken bieten sogar komplett kostenlose Girokonten und Kreditkarten an. Ein kostenloses Girokonto hat dabei genau die gleichen Leistungen, wie ein vergleichsweise teures Girokonto bei der Hausbank. Warum sollte man für eine Leistung bezahlen, wenn man diese auch kostenlos erhalten kann?

Bei Versicherungen bringt ein Vergleich oftmals deutlich günstigere Konditionen. Bei identischer Versicherungsleistung unterscheiden sich die Gebühren des unterschiedlichen Versicherungen teilweise erheblich. Ein Wechsel lohnt sich hier fast immer, den fast alle Versicherungen erhöhen die Beiträge von Jahr zu Jahr. Bei einem Vertragswechsel gibt es oftmals deutlich günstigere Konditionen und die zuvor erlangten Rabatte können problemlos auf die neue Versicherung übertragen werden.

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