Als Konsequenz aus der Finanzkrise hatte der Bundestag die Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz Bafin) noch im Laufe dieses Jahres weiter gestärkt. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ greift die Bafin nun erstmals bei den Aufsichtsräten ein. Es sollen derzeit 10 inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte überprüft bzw. kurz vor der Entlassung stehen. Christoph Crüwell, Referatsleiter Aufsichtsorganisation bei der BaFin sagt gegenüber der FTD: „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren“. Im Klartext bedeutet dies, dass bei verschiedenen Kreditinstituten auf der höchsten Führungsetage mindestens 10 Aufsichtsräte mangelhafte Arbeit leisten und von der Bafin abberufen werden müssen.
Es ist ein äußerst positives Signal, dass die Bundesregierung über die Bafin nun indirekt Druck auf die Banken ausüben kann. Bis zu diesem Jahr gab es überhaupt keine Kontrolle oder Weisungsmöglichkeiten bei den Aufsichtsräten der Banken einzugreifen. Aus diesen Fehlern hat man offensichtlich gelernt, denn bei der Analyse der Finanzkrise wurde deutlich, dass gerade die Aufsichtsräte eine Mitschuld an den Zahlungsausfällen zahlreicher Kreditinstitute hatten. Viel zu oft wurden hoch riskante Risikogeschäfte einfach durch gewunken, ohne auch nur den Hauch gesunden Menschenverstands walten zu lassen. Seit dem Jahr 2009 hat die Bafin nun auch die Aufsicht darüber, wer überhaupt in den Aufsichtsrat einer Bank kommen darf. Die Kompetenz muss anhand von Lebensläufen und Zeugnissen klar nachgewiesen werden und dann von der Bafin abgesegnet sein. Zuvor waren zahlreiche Wirtschaftsvertreter in den Aufsichtsräten, welche keine Praxiserfahrungen im Bankensektor hatten.
Die aktuell 10 betroffenen Aufsichtsräte werden zunächst von der Bafin angehört. In 6 Fällen geht die Bafin von Unzuverlässigkeit aus. Damit ist in der Regel ein Interessenkonflikt gemeint, der dann entsteht, wenn der Aufsichtsrat gleichzeitig Kunde der Bank ist und somit über eigene Kredite entscheiden kann. In 3 Fällen haben die Aufsichtsräte offensichtlich zu viele Kontrollmandate und in einem Fall wirft man seitens der Bafin dem Aufsichtsrat sogar mangelnde Kompetenz vor. Bei der Anhörung wird man vermutlich dazu gelangen, dass die betroffenen Aufsichtsräte freiwillig zurück treten werden. In besonders hartnäckigen oder uneinsichtigen Fällen, kann die Bafin aber auch das Abberufungsverfahren durchziehen und eine Absetzung eines Aufsichtsrats erzwingen.