Archive for August, 2010

Bafin greift erstmals bei Aufsichtsräten ein

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hatte der Bundestag die Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz Bafin) noch im Laufe dieses Jahres weiter gestärkt. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ greift die Bafin nun erstmals bei den Aufsichtsräten ein. Es sollen derzeit 10 inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte überprüft bzw. kurz vor der Entlassung stehen. Christoph Crüwell, Referatsleiter Aufsichtsorganisation bei der BaFin sagt gegenüber der FTD: „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren“. Im Klartext bedeutet dies, dass bei verschiedenen Kreditinstituten auf der höchsten Führungsetage mindestens 10 Aufsichtsräte mangelhafte Arbeit leisten und von der Bafin abberufen werden müssen.

Es ist ein äußerst positives Signal, dass die Bundesregierung über die Bafin nun indirekt Druck auf die Banken ausüben kann. Bis zu diesem Jahr gab es überhaupt keine Kontrolle oder Weisungsmöglichkeiten bei den Aufsichtsräten der Banken einzugreifen. Aus diesen Fehlern hat man offensichtlich gelernt, denn bei der Analyse der Finanzkrise wurde deutlich, dass gerade die Aufsichtsräte eine Mitschuld an den Zahlungsausfällen zahlreicher Kreditinstitute hatten. Viel zu oft wurden hoch riskante Risikogeschäfte einfach durch gewunken, ohne auch nur den Hauch gesunden Menschenverstands walten zu lassen. Seit dem Jahr 2009 hat die Bafin nun auch die Aufsicht darüber, wer überhaupt in den Aufsichtsrat einer Bank kommen darf. Die Kompetenz muss anhand von Lebensläufen und Zeugnissen klar nachgewiesen werden und dann von der Bafin abgesegnet sein. Zuvor waren zahlreiche Wirtschaftsvertreter in den Aufsichtsräten, welche keine Praxiserfahrungen im Bankensektor hatten.

Die aktuell 10 betroffenen Aufsichtsräte werden zunächst von der Bafin angehört. In 6 Fällen geht die Bafin von Unzuverlässigkeit aus. Damit ist in der Regel ein Interessenkonflikt gemeint, der dann entsteht, wenn der Aufsichtsrat gleichzeitig Kunde der Bank ist und somit über eigene Kredite entscheiden kann. In 3 Fällen haben die Aufsichtsräte offensichtlich zu viele Kontrollmandate und in einem Fall wirft man seitens der Bafin dem Aufsichtsrat sogar mangelnde Kompetenz vor. Bei der Anhörung wird man vermutlich dazu gelangen, dass die betroffenen Aufsichtsräte freiwillig zurück treten werden. In besonders hartnäckigen oder uneinsichtigen Fällen, kann die Bafin aber auch das Abberufungsverfahren durchziehen und eine Absetzung eines Aufsichtsrats erzwingen.


Hohe Zinsen für Neukunden – so funktionieren Lockangebote der Banken

Zahlreiche Banken werben momentan mir überdurchschnittlich guten Angeboten. Auf den erst Blick sieht es so aus, als sei die Zeit der Minimalzinsen vorbei, denn die Kreditinstitute überbieten sich gerade mit besonders attraktiven Konditionen. Dabei sollte man aber immer ganz genau hinsehen, denn meist handelt es sich dabei um eine begrenzte Neukundenaktion. Diese Lockangebote unterscheiden sich oftmals erheblich von den normalen Konditionen und sollte genau geprüft werden. Oftmals werden Zinsen versprochen, die weit über dem üblichen Zinsniveau des Gesamtmarktes liegen, aber nur wenige Wochen garantiert werden.

In den ersten Wochen machen die Banken bei solchen Angeboten unter Umständen sogar Verlust. Insbesondere dann, wenn beispielsweise bei einem kostenlosen Girokonto noch eine zusätzliche Wechselprämie von 50 Euro verschenkt wird. Was dabei vor allem zählt, ist den Kunden langfristig für sich zu gewinnen. Die Banken setzen dabei auf die Trägheit der Kunden, welche normalerweise selbst nach Ablaufen einer Neukundenaktion dem Kreditinstitut die Treue halten. Oftmals ist es ganz einfach Bequemlichkeit, denn selbst wenn eine andere Bank zwischenzeitlich bessere Konditionen bieten würde, scheuen die meisten Kunden einen weiteren Wechsel.

Um als Verbraucher bei den aktuellen Lockangeboten der Banken unter dem Stich nicht draufzuzahlen, sollte man stets die genauen Bedingungen beachten. Ein Girokonto mit hoher Wechselprämie bringt überhaupt nichts, wenn es auf Jahressicht mehr kostet, als die anfängliche Barprämie. Die Gebühren bei den Girokonten schwanken teils erheblich von kostenlos bis zu mehreren hundert Euro im Jahr, je nach eigenem Nutzungsanspruch und der Summe der Kontobewegungen. Ähnlich ist es beim Tagesgeld, denn auch hier zählt nur, was im Durchschnitt damit erzielt werden kann. Einige Banken locken Neukunden mit 2,00% Zinsen und mehr für die ersten Monate. Nach dieser Zeit wird man jedoch auf meist deutlich schlechtere Konditionen herabgesetzt. Daher ist es entscheidend, was ein Kreditinstitut für Bestandskunden bietet und nicht, welche Neukundenaktion scheinbar bessere Zinsen bietet.


Bankenverband warnt vor zu viel Optimismus

Die Medien suggerieren zurzeit ein sehr positives Bild. Die deutsche Wirtschaft boomt wieder und die Finanzkrise ist bei den meisten wieder in Vergessenheit geraten. Doch der Bankenverband warnt vor zu viel Optimismus. Obwohl der Konjunkturmotor scheinbar wieder angesprungen ist, kann die Wirtschaftskrise noch lange nicht als beendet angesehen werden. Solange die Finanz- und Kreditmärkte sich noch nicht nachhaltig erholt haben, wäre es fatal die Lage zu optimistisch einzustufen. Nach Ansicht des Bankenverbands können die guten Zahlen des zweiten Quartals nicht dauerhaft gehalten werden.

Außerdem befürchtet man bei den Banken durch zu starke Regulierungen seitens der EU und der Regierungen in den EU-Ländern weitere Einbußen. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar zu weiteren Liquiditätsengpässen führen, da neue gesetzliche Auflagen und Beschränkungen zunächst eine Stagnation der Finanzwirtschaft verursachen. Es ist von einem Verlust bzw. starken Einbruch der Liquidität in Teilbereichen der Finanzwirtschaft zu rechnen, wenn die Regierungen die angekündigten Regulierungen umsetzen. Die Lage bleibt also weiter angespannt und man sieht die vorerst guten Zahlen mit großer Vorsicht für den Bankensektor.

Der Geschäftsführende Vorstand des Bankenverbandes Prof. Dr. Manfred Weber sagte zur derzeitigen Situation in Deutschland: „Die aktuelle Verfassung der deutschen Konjunktur ist ausgezeichnet. Die im zweiten Quartal beim Wirtschaftswachstum fast erreichten ‚chinesische Dimensionen’ werden wir aber nicht dauerhaft halten können“. Damit betont er noch einmal die Befürchtungen der Kreditinstitute, die das derzeitige Wirtschaftswachstum nur als Zwischenhoch einstufen und bereits im Herbst, spätestens Winter mit deutlichen Umsatzeinbrüchen rechnen. Aus diesen Gründen ist die Kreditvergabe seit der Finanzkrise an wesentlich höhere Auflagen gebunden, was jedoch für die Unternehmen zusätzliche Herausforderungen bedeutet und das wirtschaftliche Wachstum durch fehlende Kredite weiter bremst.


Grundsatzurteil: Anlageberater müssen individuelle Anlagesituation berücksichtigen

Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Anleger und nimmt Anlageberater bzw. Vermögensberater deutlich mehr in die Pflicht. So ist ein Kölner Anlageberater zu einer Schadensersatzleistung von über 100.000 Euro verurteilt worden, nachdem er entgegen der Absprachen mit dem Kunden in einen unsicheren Immobilienfonds investiert hatte, der kurze Zeit später insolvent ging. Der Anlageberater musste nicht nur die Anlagesumme von 75.000 Euro ersetzen, sondern auch die kompletten Zinsen. Nach Ansicht der Richter hatte er sich den Weisungen des Kunden widersetzt und sich somit persönlich haftbar gemacht.

Der Kunde hatte explizit nach einer Anlagemöglichkeit mit geringem Risiko gefragt und wollte die Erträge zur Altersvorsorge verwenden. Dies war nach Ansicht der Richter entscheidend dafür, dass der Anlageberater für den Schaden aufkommen muss. Der von ihm gewählte geschlossene Immobilienfonds entspricht nicht einer sicheren Anlage. Ein geschlossener Immobilienfonds bietet etwas bessere Renditechancen, aber auch ein deutlich größeres Risiko vor Verlust, wie in diesem Fall auch eingetroffen. Der Anlageberater hatte entgegen der Absprachen ein enormes Sicherheitsrisiko in Kauf genommen, was nicht mit dem Wunsch des Kunden vereinbar war.

Das Grundsatzurteil könnte nun für hundertausende Anleger interessant werden, die ähnliche Situationen erlebt haben. Wer sich bei neu abgeschlossenen Kapitalanlagen schützen möchte, sollte unbedingt schriftlich festhalten, was beim Beratungsgespräch vereinbart wurde. Nur wenn dieses vom Kunden und dem Anlageberater unterschrieben wird, kann man später rechtlich einwandfrei nachweisen, falls etwas entgegen der Absprachen abgelaufen ist. Auch die gewünschte Anlagestrategie muss unbedingt verbindlich festgehalten werden. Bei Banken ist ein sogenanntes Beratungsprotokoll seit diesem Jahr ohnehin Pflicht. Dennoch gibt es selbst unter Bankern häufig noch Versuche das Beratungsprotokoll wegzulassen. In der Regel wird es erst auf eindeutige Nachfrage angeboten.


Kredit bei Selbständigkeit: Was Sie beachten sollten

Die Zahl der Selbständigen und Freiberuflern, die einen Kredit benötigen steigt. Auslöser dafür sind fehlende Aufträge und die oftmals schlechten Zahlungsmoral in der Krise. Somit muss häufig ein finanzieller Engpass überbrückt werden und das ist nur mit einem kurzfristigen Kredit möglich. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt und wie Sie dabei Zinsen und somit bares Geld sparen können. Zunächst sollte man bedenken, dass es für Selbstständige oftmals deutlich schwieriger ist einen Kredit von der Bank zu erhalten. Geregelte monatliche Einnahmen sind oftmals nicht nachzuweisen und gerade das wird von den Banken verlangt, um einen Kredit zu gewähren.

Obwohl das Paradox ist, gehen die Banken nach strengen Richtlinien bei der Kreditvergabe vor. Wer in einer wirtschaftlichen und finanziellen Schieflage ist, braucht den Kredit um das Unternehmen bzw. die Abläufe sicher zu stellen. Gleichzeitig kann in dieser Zeit oftmals kein regelmäßiger Geldeingang nachgewiesen werden. Sofern es sich um einen größeren Kredit von mehreren tausend Euro handelt, ist ein neuer Businessplan oftmals das Mittel, um die Hausbank vom Kredit zu überzeugen. Die Bank muss erkennen, dass der Kredit für sinnvolle und ertragreiche Investitionen benötigt wird und sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens dafür eignet.

Sofern der Kredit im kleineren Rahmen bleibt, sollte zunächst der Dispositionskredit auf dem Girokonto ausgenutzt werden. Oftmals dies die Zinsen hierbei etwas teuer, jedoch ist der Kredit jederzeit und ohne Auflagen oder Bedingungen ganz oder teilweise zurückzahlbar. Für kurzfristige Auslagen ist der Dispositionskredit deshalb die bessere Wahl. Viele Firmenkonten haben keinen Überziehungsrahmen, weshalb man in einer solchen Situation auch an das private Girokonto denken sollte. Bei einer späteren Erholung kann ein solcher Privatkredit des Geschäftsführers an das Unternehmen jederzeit wieder zurück gezahlt werden.


Noa Bank vor dem Aus – Bafin friert Kundengelder ein

Die Noa Bank steht vor dem Aus. Die Alternativbank, welche erst Ende 2009 an den Start ging, geriert zuletzt mehrfach in die Schlagzeilen. Zunächst wurden keine Kundengelder mehr angenommen, nun steht das Kreditinstitut offenbar vor der Pleite. Für Kunden der Noa Bank ist die besonders schlimm, weil die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Bank vorerst geschlossen hat und ein Moratorium verhängt hat. Das bedeutet vereinfacht, alle Kundengelder wurden eingefroren. Gemäß der Bafin sind etwa 172 Millionen Euro Kapital betroffen, welches von insgesamt ca. 15.000 Kunden stammt. Bis auf Weiteres kommen die Kunden der Noa Bank nun nicht mehr an die Ersparnisse.

Das Moratorium wurde für 6 Wochen verhängt. Innerhalb dieser Zeit muss die Bafin nun feststellen, wie es weiter gehen kann. Sollte innerhalb dieser Frist die Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden, können die Bankgeschäfte wieder aufgenommen werden. Die Kunden erhalten in diesem Fall ihr Geld ganz normal zurück. Deutlich wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Noa Bank im Rahmen einer geordneten Abwicklung die Kundengelder zurück zahlen muss. Sollten die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, wird die Bafin vor Ablauf des Moratoriums ein Entschädigungsverfahren eröffnen. In diesem Fall wird dann an die Entschädigungseinrichtung tätig werden. Bei der Noa Bank ist es die EdB, welche pro Kunde für bis zu 50.000 Euro aufkommen würde. Allerdings würden dann größere Kapitalanlagen über 50.000 Euro nicht mehr bedient werden und mit Sicherheit einen finanziellen Verlust hinnehmen müssen.

Der Gründer der Noa Bank François Jozic erklärte am Mittwoch, dass die Verhandlungen mit der Bafin gescheitert seien. Er habe bis zu letzt versucht, die Bank zu retten und das Moratorium zu verhindern. Letztendlich musste er jedoch kapitulieren. Die Noa Bank hatte großes Potenzial und ging mit einem innovativen Konzept an den Start. Tausende Neukunden wurden durch attraktive Zinsen gewonnen. Gleichzeitig erhielten die Kunden ein Mitspracherecht, was mit deren Einlagen passieren sollten. Sämtliche Kundengelder sollten transparent als Kredite an Firmen ausgegeben werden. Die Kunden konnten dann sogar entscheiden, ob dies in den Bereichen Region, Umwelt, Gesundheit oder Kultur sein sollte. Obwohl insgesamt über 300 Millionen Euro an Kundeneinlagen zusammen kamen, gab es offensichtlich nicht genügend Firmen, die einen Kredit der Noa Bank haben wollten. Das Geschäftsmodell war nicht mehr tragbar und die Bank steht nun vor dem endgültigen Aus.


Krankenversicherung: ALG2 Empfänger und sozial Schwache werden von Zusatzbeitrag befreit

Die Diskussion um die umstrittenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen reißt nicht ab. Gesundheitsminister Philipp Rösler hatte zum Leidwesen der Versicherten statt der zuvor angekündigten umfassenden Gesundheitsreform nur eine Erhöhung der Beiträge und einen Zusatzbeitrag erreichen können, mit dem die gestiegenen Gesundheitskosten aufgefangen werden sollen. Obwohl die angekündigten Veränderungen offiziell erst kommen sollen, verlangen einige Krankenkassen bereits jetzt den von vielen kritisierten Zusatzbeitrag. Durch die Gesundheitsreform bekommen die Krankenkassen gerade auch bei den Zusatzbeiträgen größere Spielräume und sind nicht mehr an Höchstgrenzen gebunden.

Sozial schwächere Familien trifft der Zusatzbeitrag besonders hart. Im Jahr fallen so bei einer Familie oftmals mehrere hundert Euro an Mehrkosten an, ohne dass dafür eine Gegenleistungen oder bessere Gesundheitsversorgung geboten wird. Aus genau diesem Grund fühlen sich viele von der Regierung und den Krankenkassen über den Tisch gezogen und wollen die Zusatzbeiträge nicht bezahlen. Zumindest sozial Schwächere können nun scheinbar aufatmen. Nach Medienberichten liegt der „Rheinischen Post“ ein Gesetzesentwurf der heftig kritisierten Gesundheitsreform vor. Daraus geht hervor, dass ab 2011 grundsätzlich keine Zusatzbeiträge mehr von ALG2 Beziehern gezahlt werden müssten.

Unter die neue Regelung fallen nach Angaben der Zeitung nicht nur Hartz 4 Empfänger, sondern auch andere sozial schwache Gruppen. Darunter sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, Bezieher von Unterhaltsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Sozialhilfeempfänger. Allerdings seien letztere dazu verpflichtet zumindest einen Teil der Zusatzbeiträge selbst zu zahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn die von der jeweiligen Krankenkasse geforderten Zusatzbeiträge über dem Durchschnitt liegen. Eine Alternative könnte es dann sein, bei sehr schwachen Einkommensverhältnissen die Krankenkasse zu wechseln. Sofern die Zusatzbeiträge bei einer anderen Krankenkasse deutlich geringer sind, könnte somit eine Mehrbelastung der Familie verhindert werden.


Garantiezins bei Lebensversicherungen wackelt

Die Lebensversicherung gehört nach wie vor zur wichtigsten und beliebtesten Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Kapitallebensversicherung, bei der sowohl der Todesfall abgesichert wird und gleichzeitig ein Vermögen aufgebaut und angespart wird, gibt es einen sogenannten Garantiezins. In der Fachsprache auch als Höchstrechnungszinssatz bezeichnet, wird dieser Garantiezins spätestens ab 2012 stark ins trudeln geraten. Aktuell gibt es eine Garantie von 2,25% auf das angesparte Kapital einer Lebensversicherung. Nach Einschätzung von Experten, wird dies im schwachen Umfeld kaum länger zu halten sein.

Manfred Poweleit, Chefredakteur des Branchendienstes map-report äußerte sich gegenüber der Frankfurter Rundschau besorgt. Es geht davon aus, dass bereits ab 2011 der Garantiezins auf der aktuellen Höhe eine Herausforderung werde. Spätestens im darauf folgenden Jahr 2012 sehe es mager aus. Poweleit rechnet mit einer deutlichen Zinssenkung. Es sei zu befürchten, dass der Garantiezins nur noch bei 1,75% liegen könnte. Mit dieser Meinung steht Poweleit nicht alleine da. Zahlreiche Versicherer rechnen spätestens ab 2012 mit deutlichem Einschnitt beim Garantiezins bzw. einer Zinssenkung, wenn es um Neuverträge geht.

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) möchte man eine Senkung des Garantiezinses noch nicht aussprechen. Es wird stattdessen eine große Herausforderung genannt, welche jedoch nach Einschätzung von Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung für viele Versicherungen durchaus machbar wäre. Er ist überzeugt, die deutschen Lebensversicherer seien dazu in der Lage auch längere Phasen niedriger Zinsen auszugleichen und aus eigener Kraft abzufedern. Ob es wirklich gelingt, kann heute noch niemand voraus sagen. Wer mit dem Gedanken spielt eine Lebensversicherung bzw. Kapitallebensversicherung abzuschließen, sollte dies spätestens im Jahr 2011 machen, da danach deutlich schlechte Konditionen möglich sind.


Kaufen im Internet: Kreditkarte oder Lastschrift?

Immer mehr Deutsche besitzen mittlerweile eine Kreditkarte. Besonders zum Einkaufen im Internet ist diese Möglichkeit der bargeldlosen Zahlweise sehr beliebt. Ein weiterer Vorteil ist, dass man mit einer Kreditkarte auch problemlos bei ausländischen Händlern weltweit im Internet bestellen kann. Das Schnäppchen aus Amerika, Australien oder sogar China ist also nur noch wenige Mausklicks und Kreditkartennummern entfernt. Doch Verbraucherschützer waren, vor zu leichtfertigem Umgang mit der Kreditkarte. Die klassische Lastschrift ist in vielerlei Punkten der Kreditkarte überlegen, vor allem dann, wenn es zu Problemen nach dem Kauf kommt.

Beim Kauf im Internet sollte man in jedem Fall den gesunden Menschverstand einschalten. Wer blind in Fernost Waren bestellt, obwohl der Händler tausende Kilometer entfernt ist und noch nicht einmal die gleiche Sprache spricht, geht ein großes Risiko ein. Nicht selten kommt ein vermeintliches Schnäppchen gar nicht erst an. Der Ärger ist hinterher vorprogrammiert und beim Kauf über Kreditkarte gibt es keine Möglichkeit das Geld zurückbuchen zu lassen. Viele Verbraucher sind sich darüber offensichtlich nicht bewusst, ansonsten würde wohl nicht so leichtfertig bestellt werden. Wer ein unseriöses Gefühl hat oder die Sprache und die Bedingungen nicht versteht, sollte im Ausland nichts über das Internet bestellen.

Das Geld bei Einkäufen mit der Kreditkarte ist weg. Bei Problemen haben Verbraucher nur die Möglichkeit auf dem Rechtsweg ihr Geld einzuklagen. Das funktioniert in Deutschland, nicht aber in China. Wie sollte man einen Händler in China von Deutschland aus zwingen das Geld zurück zu erstatten? Die Kosten wären um ein Vielfaches höher, als der möglicherweise entstandene Schaden. Verbraucherschützer raten grundsätzlich zum Kauf per Lastschrift, sofern dies möglich ist. Bei Käufen in Deutschland wird oft beides angeboten. In diesem Fall ist Lastschrift deutlich sicherer, als der Kauf per Kreditkarte. Bei Problemen können Lastschriftbuchungen bis zu 6 Wochen von der eigenen Bank zurück gebucht werden. Bei Onlinekäufen in Deutschland sind Käufer außerdem über das Fernabsatzgesetz zusätzlich abgesichert. Es können grundsätzlich alle Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück geschickt werden. Der Händler muss ohne Angabe von Gründen des Käufers die volle Kaufsumme erstatten.


Commerzbank möchte für Milliardenhilfen erneut keine Gebühren zahlen

Die Commerzbank gehörte zu den größten Verlierern der Finanzkrise. Die zweitgrößte deutsche Privatbank geriet nach der Übernahme der Dresdner Bank stark ins Trudeln und musste vom Staat gerettet werden. Etwa ein Viertel der Commerzbank gehört nun den Steuerzahlen, nachdem sie mit staatlichen Hilfen in Höhe von 18,2 Milliarden Euro gestützt wurde. Dieses Geld sollte jedoch nicht Zinslos zur Verfügung stehen, sondern ist an Auflagen gebunden. Jährlich wurden etwa 1,5 Milliarden Euro Zinsen vereinbart, welche die Commerzbank an den Staat zurück zahlen muss.

Im letzten Jahr konnte die Commerzbank bereits die Zinszahlungen aussetzen, da die Bilanz negativ ausgefallen ist und das Kreditinstitut mit einem Verlust das Jahresergebnis beendet hat. Inzwischen wurde bekannt, dass offensichtlich auch im Jahr 2010 versucht wird erneut mit einer negativen Bilanz abzuschließen, um erneut die Zinsen in Milliardenhöhe nicht zahlen zu müssen. Besonders dreist erscheint dies, nachdem die Commerzbank inzwischen wieder satte Gewinne erwirtschaftet. Im zweiten Quartal 2010 machte die Commerzbank einen Gewinn von 352 Millionen Euro, zumindest wenn man die internationalen Bilanzregeln zu Grunde legt.

Offensichtlich spekuliert man bei der Commerzbank darauf nach internationalen Bilanzregeln mit einem Gewinn das Geschäftsjahr abzuschließen und nach deutschen Regeln trotzdem noch rote Zahlen in der Bilanz auszuweisen. Das wäre juristisch denkbar und würde erneut die Zinszahlungen aushebeln. Politiker aus Union und FDP zeigen sich aufgrund dieser Missstände sehr verärgert. FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte gegenüber dem Handelsblatt: „Es kann nicht sein, dass die Commerzbank zulasten des Steuerzahlers Bilanzspielräume nutzt und weiter die Zinszahlungen aussetzt“. In der Politik möchte man die Commerzbank nun dazu drängen unter allen Umständen die vereinbarten Zinsen zu bezahlen. Angesichts steigender Gewinne scheint dies auch nur gerecht zu sein, schließlich handelt es sich bei den Milliardenhilfen um das Geld der Steuerzahler, also jedes einzelnen Bundesbürgers.


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